PRESSEMITTEILUNG 39/2018

Aschaffenburg, den 22.10.18

Staatsstraße 2315; Stützmauer zwischen Kirschfurt und Reistenhausen - Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung

Bei turnusmäßigen Bauwerksprüfungen einer Stützwand zwischen den Collenberger Ortsteilen Kirschfurt und Reistenhausen wurden Schäden festgestellt, die im Zuge einer Bauwerksinstandsetzung behoben werden müssen.

Aus Vorsorgegründen wird bis zur Instandsetzung der Stützmauer eine Stahlgleitwand als Leiteinrichtung vor der Mauer auf ca. 100 m Länge angeordnet. Aufgrund der geringen verbleibenden Restfahrbahnbreite von ca. 5,50 m ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in diesem Bereich erforderlich.

Die Planungen zur Instandsetzung der Stützwand haben bereits begonnen. Aufgrund der sehr umfangreichen Voruntersuchungen können die Bauarbeiten allerdings vorrausichtlich erst im Mai 2019 beginnen. Unter anderem müssen vor der Instandsetzung der Stützwand noch Bodenerkundungen, Planungen, sowie statische Berechnungen erfolgen. Die dann erforderliche Bauzeit, sowie ggf. im Zuge der Bauarbeiten entstehende Verkehrsbehinderungen können erst nach Abschluss der Planungen benannt werden.