PRESSEMITTEILUNG 79/2019

Aschaffenburg, den 30.08.19

Bundesstraße 26, Aschaffenburg - Babenhausen AS B 469, westlicher Kreisverkehrsplatz, halbseitige Sperrung zur Verlängerung des Bypasses

Die Arbeiten zur Erweiterung des nördlichen Bypasses am westlichen Kreisverkehr der Kreuzung der B 26 mit der B 469 werden nicht wie ursprünglich geplant am 09.09.2019 sondern erst ab Montag, den 23.09.2019 beginnen.

Die Baufirma teilte mit, dass auf Grund des umfangreichen Baugeschehens in den Sommermonaten erst ab dem 23.9.2019 ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Baumaßnahme bis zum 31.10.2019 leistungsgerecht abwickeln zu können.

Bedingt durch das hohe Verkehrsaufkommen und der überregionalen Bedeutung des Knotens werden die Arbeiten unter einer halbseitigen Sperrung durchgeführt. Die Bauarbeiten sollen Ende der 44. KW 2019 abgeschlossen sein.

Aufgrund eines vermehrten Unfallgeschehens wird der Verkehrsraum des westlichen Kreisverkehres neu geordnet. Auf der B 26 wird eine neue Markierung aufgebracht sowie eine verbesserte Verkehrsführung mit Leitschwellen installiert. Weiterhin werden Schadstellen auf der B 26 sowie auf der Abfahrtsrampe der B 469 saniert.

Während der Zeit der halbseitigen Sperrung wird der Verkehr über wechselnde Bauphasen an der Baustelle vorbei geleitet. Der Verkehr auf der B 26 von Babenhausen Fahrtrichtung B 469 in Richtung Miltenberg wird über den Parallelbypass am westlichen Kreisverkehr vorbeigeführt und muss über den östlichen Kreisverkehr zurückfahren bis zur Auffahrt Richtung Miltenberg. Die Verkehrsbeziehung von der BAB 3/B 469 sowie von Aschaffenburg auf der B 26 in Richtung Babenhausen ist über den westlichen Kreisverkehr jederzeit gegeben.

Ziel der Maßnahme ist die Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Verkehrsteilnehmer. Wir bitten daher um das Verständnis der Verkehrsteilnehmer für die entstehenden Verkehrsbehinderungen.

Die Hinweise zu den aktuellen Verkehrsbehinderungen durch Baumaßnahmen können auch auf der Internetseite des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg (www.stbaab.bayern.de) nachgelesen werden.